Reiseversicherungen

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Informationen zu Reiseversicherungen

Auch ein geplatzter Urlaub kann teuer werden!! Muss er aber nicht ...
Eine Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen bei Stornierung oder auch bei Reiseabbruch z. B. wegen:

  • Schwere Unfallverletzung
  • Tod eines Mitreisenden oder von Angehörigen
  • Unerwartet schwere Erkrankung
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft, weshalb der Reiseantritt unmöglich oder unzumutbar ist
  • Erheblicher Schaden an Eigentum, und Anwesenheit zur Aufklärung erforderlich
  • Unerwartete betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsplatzes
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, wenn zuvor Arbeitslosigkeit bestand

Was ist der Unterschied zwischen Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung?
Die Reiserücktrittsversicherung versichert Sie bis zum Zeitpunkt des Reiseantritts. Die Reiseabbruchversicherung versichert Sie auch während der Reise. Oder einfach die Kombination wählen: Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchversicherung.


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